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   BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13   

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https://dejure.org/2014,29371
BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,29371)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2014 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,29371)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2014 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,29371)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 261 StPO
    Heimtückischer Mord: Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers bei einem vereinbarten Faustkampf "Mann gegen Mann" und überraschendem Messerangriff

  • IWW

    § 211 Abs. 2 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bewusstes Ausnutzen der vom Täter erkannten Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tatbegehung als heimtückische Begehungsweise

  • rewis.io

    Heimtückischer Mord: Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers bei einem vereinbarten Faustkampf "Mann gegen Mann" und überraschendem Messerangriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewusstes Ausnutzen der vom Täter erkannten Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tatbegehung als heimtückische Begehungsweise

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 211 Abs. 2
    Bewusstes Ausnutzen der vom Täter erkannten Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tatbegehung als heimtückische Begehungsweise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtücke - der zuerst niedergeschlagene "Mörder"

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Heimtücke bei vereinbartem Faustkampf und spontanem Tatentschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 574
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 438/12

    Heimtückemord (Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers trotz eines zuvor

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    b) Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist nämlich auch, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 144; Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).

    Andererseits hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 117/14); dies ist vielmehr eine vom Tatgericht zu bewertende Tatfrage (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233 mwN).

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Er muss die Lage nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst haben und ihm muss bewusst gewesen sein, einen durch Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. Senat, Urteil vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, NStZ 2009, 569, 570); das kann allerdings "mit einem Blick" geschehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1969 - 3 StR 90/69, BGHSt 23, 119, 121).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    So muss zur objektiven Bewertung der Handlungsantriebe als "niedrige Beweggründe" hinzukommen, dass sich der Täter bei der Begehung der Tat auch der Umstände bewusst ist, die seine Beweggründe für die Rechtsgemeinschaft als niedrig erscheinen lassen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 133).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    b) Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist nämlich auch, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 144; Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Er muss diese Beweggründe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 692).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 21/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen versuchten Heimtückemords (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 21/14 mwN).
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 5/13

    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: Beweiswürdigung zum

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Bei Motiven wie Wut und Erregung kommt es darauf an, ob diese Gefühlsregungen jedes nachvollziehbaren Grundes entbehren und das Handlungsmotiv wegen eines krassen Missverhältnisses zum Anlass in deutlich weiter reichendem Maß als bei einem Totschlag verachtenswert erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 5/13, NStZ 2013, 709, 710).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Er muss die Lage nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst haben und ihm muss bewusst gewesen sein, einen durch Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. Senat, Urteil vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, NStZ 2009, 569, 570); das kann allerdings "mit einem Blick" geschehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1969 - 3 StR 90/69, BGHSt 23, 119, 121).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Insoweit können auch psychische Ausnahmezustände unterhalb der Schwelle des § 21 StGB der Annahme des Ausnutzungsbewusstseins entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - 3 StR 154/14 mwN).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 548/06

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe: besondere Gesamtwürdigung bei verminderter

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Das kann bei einer affektiven Anspannung auch aufgrund einer Persönlichkeitsstörung ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 548/06, NStZ 2007, 525), erst recht, wenn weitere Faktoren, wie eine Alkoholisierung, hinzukommen.
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 117/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)

  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 5/02

    Heimtückemord (Bewusstsein; Arglosigkeit: drohende ernsthafte Angriffe auf die

  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Danach hätte die Schwurgerichtskammer bei dieser vom Tatgericht zu bewertenden Tatfrage (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12 aaO, und vom 20. August 2014 - 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574, 575) beweiswürdigend die zur Frage der Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen aufgreifen müssen, dass "zum Tatzeitpunkt bei dem Angeklagten weder eine forensisch relevante Persönlichkeitsstörung noch eine sonstige relevante psychische Störung vorlag', seine Einsichtsfähigkeit demgemäß vollständig vorhanden war und es bei ihm zu keinem Affekt- oder Impulsdurchbruch kam (UA S. 20 f.).
  • BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Erwarten eines Angriffs gegen das Leben,

    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609 Rn. 12; vom 20. August 2014 ? 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574; Beschlüsse vom 29. April 2014 ? 3 StR 21/14, NStZ 2014, 633; vom 10. Januar 1989 ? 1 StR 732/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7; Urteil vom 13. November 1985 ? 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung, selbst wenn sie zu erheblicher Einschränkung der Steuerungsfähigkeit führt, hindern einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH NStZ 1984, 20, 21, NStZ 2014, 639 und NStZ 2014, 574 jeweils m.w.N., BGH GrSen 11, 139; NStZ 03, 535; 08, 510, 511; NStZ-RR 10, 144; Fischer a.a.O., Rn. 80).
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